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Registrierung bei hochschulstart.de und an der H-BRS
Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf hochschulstart.de. Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Im Zuge der Registrierung werden Ihnen eine BID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) zugeteilt, die Sie zwingend für Ihre Bewerbung benötigen.
Haben Sie Fragen zur Registrierung oder zum Bewerbungsablauf, dann informieren Sie sich gerne unter folgender Service-Nummer 01803 987111001 (9 Cent/Min. inkl. Mehrwertsteuer aus dem deutschen Festnetz/höchstens 42 Cent/Min. inkl. Mehrwertsteuer aus Mobilfunknetzen) oder stellen Ihre Anfrage über das Kontaktformular bei hochschulstart.de.
Die Registrierung bei hochschulstart.de ist jederzeit möglich und nicht an die Bewerbungsphase an der H-BRS gebunden.
Als nächstes registrieren Sie sich an der H-BRS. Tragen Sie dabei Ihre BID und BAN ein, damit Ihre Daten von hochschulstart.de an uns übertragen und die Benutzerkonten miteinander verknüpft werden.
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Bewerbung an der H-BRS
Im Anschluss an die Registrierung bei hochschulstart.de und der Hochschule können Sie sich an der H-BRS online für die gewünschten Studiengänge bewerben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Regel erst im Falle einer Einschreibung von uns geprüft wird.
Achtung!
- Falsche Angaben zur Durchschnittsnote oder zum Abschlussdatum können zum Verlust des Studienplatzes führen.
- Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Bewerbungsfrist.
- Sofern Sie im Bewerbungsantrag aufgefordert wurden, zulassungsrelevante Unterlagen einzureichen, und Sie die fristgerechte Einreichung versäumt haben, werden Sie nicht am Vergabeverfahren zur Studienplatzvergabe beteiligt.
Ihre Bewerbungsanträge nehmen am Vergabeverfahren teil, wenn der Antragsfachstatus auf "gültig" steht.
Wenn Sie einen Sonderantrag stellen, wie z. B. Härteantrag oder Nachteilsausgleich, wird über diesen Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist entschieden. Haben Sie keine entsprechenden Nachweise eingereicht oder wird dem Sonderantrag nicht stattgegeben, kann Ihr Bewerbungsantrag trotzdem auf „gültig“ stehen und Sie nehmen am Vergabeverfahren ohne die Berücksichtigung Ihrer Sonderanträge teil.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Status im Bewerbungsportal. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, die E-Mail-Benachrichtigungen bei Statuswechsel Ihrer Bewerbungsanträge zu aktivieren.
Falls Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
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Zulassung, Koordinierung und Priorisierung im DoSV
Wie erhalte ich Zulassungsangebote bzw. eine Zulassung?
Nach Bewerbungsschluss werden alle gültigen Bewerbungen auf Ranglisten geführt und zur Studienplatzvergabe bei hochschulstart.de freigegeben. Die Hochschulen sprechen bis zum Erreichen einer Zulassungszahl kontinuierlich Zulassungsangebote aus. Die Berücksichtigung der Bewerbungen erfolgt in der Reihenfolge auf den Ranglisten. Scheiden Bewerbungen aus, können weitere Zulassungsangebote ausgesprochen werden. Es kann also sein, dass Sie nicht sofort nach der Ranglistenfreigabe ein Zulassungsangebot erhalten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Über Ihr Benutzerkonto bei hochschulstart.de können Sie einsehen, ob Zulassungsangebote oder eine Zulassung vorliegen.
Sie können ein Zulassungsangebot jederzeit aktiv auf hochschulstart.de annehmen und müssen nicht auf das Ende der Koordinierung warten.
Wie erfolgt die Koordinierung?
Während der Koordinierungsphase gelten folgende Regeln:
- Wenn nur genau eine aktive Bewerbung im DoSV vorliegt und diese auch im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste erfasst ist, wird ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung umgewandelt.
- Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und alle von ihnen im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Ranglisten erfasst sind, werden die jeweiligen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend wird das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt. Alle anderen Angebote niedriger priorisierter Studiengänge entfallen.
- Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und mindestens zwei davon im zulassungsfähigen Bereich erfasst sind, während andere Bewerbungen zu diesem Zeitpunkt nicht im zulassungsfähigen Bereich liegen, so werden die jeweils möglichen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend entfällt das niedriger priorisierte Zulassungsangebot, während das höher priorisierte Zulassungsangebot und die bisher nicht im zulassungsfähigen Bereich liegenden Bewerbungen bestehen bleiben.
Der Bewerbungsprozess dauert weiter an, weil noch Bewerbungen vorliegen, für die potentiell noch Zulassungsangebote ausgesprochen werden können. (Natürlich können auch an dieser Stelle Bewerber/-innen das verbliebene Angebot selbst annehmen und den Bewerbungsprozess so eigenständig erfolgreich beenden.)
- Wenn im Koordinierten Nachrücken mindestens eine Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste(n) liegt, so wird für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung überführt.
Was muss ich bei der Priorisierung beachten?
Ihre Bewerbungen können Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen bei Hochschulstart priorisieren. Nur anhand dieser Priorisierung ist es Hochschulstart möglich, Ihnen die Zulassung zu ermöglichen, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht.
Im Verlauf der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerber/-innen jederzeit zu einem Zulassungsangebot für einen Ihrer Bewerbungsanträge kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen unverzüglich die Koordinierungsregeln.
Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus (während Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich erhalten bleiben). Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren 12 Bewerbungen binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.
Während der Bewerbungs- und der Koordinierungsphase können Studieninteressierte ihre Studienwünsche im DoSV-Bewerbungsportal in eine individuelle Reihenfolge bringen. In der Koordinierungsphase kommt dieser gewählten Priorisierung entscheidende Relevanz zu, da nach Ende der Karenzzeit 2 (ab 23.07.2024) niedriger priorisierte Angebote zugunsten von höher priorisierten ausscheiden. Bewerber*innen wird daher empfohlen, ihre Bewerbungen bis zum 22.07.2024 in die von ihnen gewünschte Reihenfolge zu bringen.
Haben Sie keine manuelle Priorisierung vorgenommen, wird die im Bewerbungsportal von Hochschulstart vorgegebene Vorpriorisierung (anhand des Eingangsdatums der Bewerbung) für die Vergabe in der Koordinierungsphase automatisch übernommen. Sollten Sie nur eine einzige Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren abgegeben haben, erhält Ihre Bewerbung automatisch die erste Priorität und eine manuelle Priorisierung erübrigt sich.
Wo finde ich die Funktion zum Priorisieren meiner Bewerbungen?
Die Priorisierung können Sie in Ihrem Benutzerkonto bei Hochschulstart.de unter "Meine Bewerbungen" über den Link "Bewerbungen Priorisieren" unterhalb der Tabelle "Abgegebene Bewerbungen" vornehmen.
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Nach der Zulassung an der H-BRS
Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid und wichtige Fristen und Informationen zur Einschreibung über das Bewerbungsportal der H-BRS. Bitte beachten Sie, dass der Zulassungsbescheid Ihnen nicht per Post zugeschickt wird. Haben Sie ein Zulassungsangebot angenommen, erhalten Sie von der H-BRS eine E-Mail mit einem Link zum Zulassungsbescheid. Alle Bescheide finden Sie auch im Posteingang Ihres Bewerbungsportals.
Sollten Sie im Laufe des Verfahrens von der Hochschule keine Zulassung erhalten haben, wird Ihnen am Ende des Verfahrens ein Ablehnungsbescheid per Post direkt von hochschulstart.de zugeschickt.
Immatrikulation
Wenn Sie zum Studium zugelassen sind und das Studium aufnehmen möchten, müssen Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen. Für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang können Sie direkt die Online-Immatrikulation durchlaufen.
Nach der Online Immatrikulation laden Sie bitte die geforderten Dokumente hoch und nehmen von dem Dokument "Die nächsten Schritte zur erfolgreichen Einschreibung" Kenntnis.
Achtung! Bei Fristversäumnis wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Einschreibung ist nicht mehr möglich.
Rückstellung
Falls Sie ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung nicht annehmen können, weil Sie einen freiwilligen Dienst antreten, können Sie die Rückstellung für das Zulassungsangebot/die Zulassung über Hochschulstart beantragen. Ihnen wird dann von Hochschulstart ein Rückstellungsbescheid zugeschickt. Bitte bewahren Sie den Rückstellungsbescheid auf und legen diesen in einem späteren Verfahren als Nachweis für die Rückstellung vor!
Innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren nach Dienstende, in denen dieser Studiengang angeboten wird, haben Sie aufgrund dieses Rückstellungsbescheides Anspruch drauf, erneut ausgewählt zu werden.
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Nachrückverfahren
Sollten nach Abschluss des Immatrikulationsverfahrens zum Ende der Koordinierungsphase noch freie Plätze in den Studiengängen vorhanden sein, so werden diese in einem lokalen Nachrückverfahren vergeben. Die Einschreibungsfristen für im lokalen Nachrückverfahren zugelassene Bewerber/-innen werden mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben.
Auf folgenden Seite können Sie nachschauen, ob Ihr Sekundarschulabschlusszeugnis zum Studium qualifiziert:
Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule studieren oder studiert haben, benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Nachdem Sie den Antrag auf Bewerbung im Onlineportal abgegeben haben, senden Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Dokumenten per Post an die H-BRS. Die Postanschrift sowie die Fristen finden Sie im Zulassungsantrag.
Wenn Sie zum Studium zugelassen sind und das Studium aufnehmen möchten, müssen Sie die Online-Immatrikulation beantragen und den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die Hochschule senden, um die Einschreibung zu vollziehen. Die Fristen werden Ihnen mit der Zulassung mitgeteilt.
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation im Onlineportal durchgeführt haben, drucken Sie bitte den Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Hochschule. Die Fristen werden Ihnen sowohl bei der Online-Antragstellung als auch im Immatrikulationsantrag genannt. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen und die Postadresse finden Sie im Immatrikulationsantrag. Bitte achten Sie genau auf die Hinweise, welche Unterlagen in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden müssen und bei welchen Unterlagen eine einfache Kopie genügt.